, Gründung, Sanierung und Rekonstruktion

Gründung, Sanierung und Rekonstruktion


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Sonderprüfungen nach GmbH-Recht, Aktienrecht oder Umwandlungsrecht

Neben der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen übernehmen wir für Sie die Durchführung gesetzlicher Sonderprüfungen. Diese sind nach dem GmbH-, Aktien- oder Umwandlungsrecht u.a. dann notwendig, wenn bestimmte Gründungs- oder Umwandlungsvorgänge oder Kapitalveränderungen zu verzeichnen sind. Beispielsweise stellen Kapitalveränderungen eine Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH oder des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft dar.

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Existenzgründung

Sie sind bereits Existenzgründer oder möchten sich eine unternehmerische Existenz aufbauen? Dann ergeben sich unweigerlich strategische, betriebswirtschaftliche und finanzielle Fragen. Dank unserer mehrjährigen Erfahrung beraten und unterstützen wir Sie ausführlich bei Ihrer Unternehmungsgründung. Dabei sind die Erstellung eines professionellen Finanz- und Businessplans oder aber die Hilfestellung im Gespräch mit potenziellen Finanzierungspartnern nur ein Teil unseres umfassenden Leistungsspektrums.

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, Gründung, Sanierung und Rekonstruktion

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Restrukturierung, Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten/-gutachten

Falls Umsätze und Gewinn rückläufig sind oder gar Liquiditätsreserven knapp werden, ist Handlungsbedarf dringend notwendig. Reagieren Sie rechtzeitig auf negative Entwicklungen, um mit uns gemeinsam einer bevorstehenden Krise wirksam entgegen zu steuern. In Abhängigkeit vom Krisenstadium benötigen Share- oder Stakeholder ein Gutachten zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit. Ein solches Sanierungsgutachten hat die Ziele, dem Unternehmen eine positive Annahme der Unternehmensfortführung und die Möglichkeit des Erzielens einer branchenüblichen Rendite zu bescheinigen.

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