, Nachfolge / Vermögen / Stiftung

Nachfolge / Vermögen / Stiftung


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Unternehmensnachfolge

Wie erhalten Nachfolger der nächsten Generation das Unternehmen? Was ist überhaupt an Vermögen vorhanden? Wie gestaltet sich die steuerliche und vor allem gesellschaftsrechtliche Strukturierung? Diese und viele weitere Fragen sind für den Fortbestand von Unternehmen besonders wichtig und erfordern eine eingehende Analyse und Planung. Den Ausgangspunkt unserer Beratung bildet daher das gemeinsame Erarbeiten der Ziele, damit sich auf Ihre Anforderungen personalisierte Lösungen erstellen lassen.

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Gründung und Beratung von Stiftungen

Als Variante der Unternehmensnachfolge gewinnen Stiftungen immer mehr an Bedeutung. Die Gründe können entweder das Fehlen potenzieller Nachfolger sein oder das Bedürfnis nach gemeinnützigen Zwecken. Nicht nur bei gemeinnützigen Stiftungen, sondern auch bei Familienstiftungen gilt es einige wesentliche rechtliche Aspekte zu beachten. Wenn es sowohl um die Gründungsstiftung als auch um den laufenden Stiftungsbetrieb geht, sind Sie bei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte immer bestens beraten und wir helfen bei Ihrer Vermögensnachfolge.

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Deutsch-französische Erbfälle

Vielfach spielt das französische Erbrecht auch für deutsche Staatsangehörige eine zentrale Rolle. Besonders dann, wenn Sie sich nicht sicher sind welches Erbrecht nun anwendbar ist, wird eine ausführliche Beratung durch Experten unumgänglich. Wir vertreten Mandanten sowohl aus Deutschland als auch aus Frankreich und berücksichtigen im Zuge unserer Arbeit die unterschiedlichen juristischen Erbschaftsmodalitäten beider Länder.

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